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FAQ zur Oberstufe und zum Abitur (OAVO 2009) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Klaus Hilger   

 

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(Häufig gestellte Fragen zur Oberstufe und zum Abitur)

(Ohne Gewähr !!  Bitte in jedem Fall bei Fragen ("Keine Angst, es gibt keine blöden Fragen...!") jederzeit zu uns (ins Zimmer 12) kommen; eine Anmeldung ist nicht nötig! )                                                                                                              

 

 

Frage: BLL- Wie ist das Bewertungsverhältnis schriftl.Arbeit : mdl.Prüfung bei einer BLL??
Antwort: Es gibt nur eine Gesamtnote. Die schrftl. Arbeit wird nicht gesondert gewertet, sondern es soll sich ein Gesamtbild der Leistung nach dem Prüfungsgespräch ergeben... !!
 
Frage: BLL-Gibt der Lehrer bei einer BLL Tipps ?
Antwort: Tipps sind erlaubt während der gesamten Arbeitsphase (also bis zur Abgabe der schr. Dokumentation am letzten Tag der schr. Abi-Prüfungen...)
 
Frage: BLL-Kann ich Bes.LL mit Mathematik als Schwerpunkt machen ?
Antwort: Ja, aber nur, wenn Ma o. De als 1.-4. APF schon gewählt wurde. Mit einer BLL können nämlich keine Pflicht-Prüfungsfächer (Ma , De, NAT o. FSP) abgedeckt werden, wenn diese nicht schon als "normales" APF gewählt wurden. Eine BLL kann nur die Verpflichtung für ein Aufgabenfeld und nicht für ein Fach  abdecken !!
 
Frage: BLL-Kann ich in einem LK eine Bes.LL machen ?
Antwort: Zunächst musst Du den LK schriftlich durchführen. Falls Du mit den ersten 4 APF Ma, De, eine FSP oder NAT und ein APF aus dem 2. Aufgabenfeld gewählt hast, kannst Du dann in einem Deiner LK-Fächer eine BLL machen (eine Bes. LL wird keinem Fach, sondern einem Aufgabenfeld (I, II,oder III) zugeordnet.
Beispiel: MA, DE (als LK), bio (als 3. APF), geschi (als mdl. Prfg); dann könnte eine  BLL  im  AF III (sogar mit Schwerpunkt Mathe, obwohl Mathe als LK!) oder AF I (mit Schwerpunkt Deutsch, obwohl De als LK!!) gewählt werden, da eine BLL einem Aufgabenfeld und nicht einem Fach zugeordnet wird ! 
 
Frage: BLL-Wann muss eine Bes.Lernleistung angemeldet werden ?
Antwort: Zu Beginn von Q3 schlägt Schüler dem Lehrer ein Thema vor. Lehrer kann eine BLL ohne Angabe von Gründen ablehnen !!
 
Frage: BLL-Wie wird bei einer BLL gezählt ??
Antwort: Wie bei jeder anderen Abi-Prüfg.! Ergebnis mal 4; (Halbjahre aus (Q4) werden nicht  mehr -wie früher in der VOGO-hinzugerechnet !!)
Beispiel: alle Prüfungen mit 05 Punkten--->> jede Prüfung ergibt 20 Pkte.
Da 5 Abiturprüfungsfächer: 5 mal 20 Pkte---> ergibt 100 (=Mindestpunktzahl in der Abi-Prüfung !!)
 
 
Frage: Einbringen der 24 GKs
Antwort:

Von Kursen aus einem Abiturprüfungsfach werden 4 Kurs-HJ. pflichtgemäß in die Wertung für's Abizeugnis eingebracht. Von allen 24 pflichtmäßig einzubringenden Kursen dürfen 6 Kurse unter 05 Pktn. sein!

 
Frage: Einbringen-- Wieviele GKs muss ich aus Aufgabenfeld II einbringen ?
Antwort: Mindestens 6 (egal ob als LK oder gk). Davon werden die 2 Geschichtskurse aus Q3 und Q4 pflichtmäßig eingebracht, ebenso zunächst die besten 2 Kurse aus POWI. Aus Religion/Ethik gibt es keine Einbringpflicht.
 
 
Frage: Ist es sinnvoller, Mathe schriftlich oder mündlich als Abiprüfungsfach zu wählen ?
Antwort: Wer in Mathe schlecht ist, sollte es besser als schriftliche Prüfung wählen, da eine schr. 0-Punkte-Prüfung noch durch eine 1 Punkte-Prüfung im mündlichen "gerettet" werden kann. Mündlich 0 Punkte bedeutet nämlich : i.d.Regel durchgefallen, da zu einer mdl. Prüfung keine Zusatzprüfung möglich ist !!
 
 
Frage: Kann ich in Spanisch Abi-Prüfung machen?
Antwort: Ja; schrftl. oder mündlich. Auch erlaubt als "Pflichtspanier"("0-Sprachler"), da es 4-stdg. unterrichtet wurde !!
 
Frage: Kann man auch noch nach den schr. Abi-Prüfungen von den weiteren Abi-Prüfungen ausgeschlossen werden?
Antwort: Ja, denn nach den schriftlichen Abiturprüfungen bekommst Du ja noch später die Note Q4. Wenn schon z.B. 6 Gks oder 3 LKs unter 05 P. sind und man dann mit der Note Q4 noch eine Minderleistung hinzu bekommt, könnte das ja zu den fatalen 7 Gks oder 4 LKs unter 05 Pktn. führen; keine Zulassung zu den weiteren Prüfungen wäre die Folge !!
 
Frage: Kunst/Musik - Reli/Ethik in Stufe E
Antwort:

Wichtig zu wissen:

Wer in Stufe E  Kunst/Musik oder Religion/Ethik besucht hatte und dann in Q1 das Fach wechselt (was durchaus legal ist!), kann aber dann in keinem dieser beiden Fächer die Abiturprüfung ablegen, da ein Abiturprüfungsfach in der gesamten Oberstufe durchgängig besucht worden sein muss; Einbringen von Einzelkursen ist aber möglich!!

 
 
Frage: Präsentation-Ist es erlaubt, dass der Prüfer bei der Präsentationsvorbereitung Tipps gibt?
Antwort: Nur bei der Ausgabe des Themas (ca. 20 min.; am Tag nach der letzten schr. Abiprüfung; darüber wird ein Protokoll geführt) erlaubt, danach jegliche weitere Information/Hilfestellung  verboten !!!
 
Frage: Präsentation-Kann ich Präsentation in Mathe oder Deutsch machen ?
Antwort: Ja. Eine Präsentation hat den gleichen Stellenwert wie eine normale mdl. Prüfung. Dasselbe Fach darf aber nicht 2 Mal gewählt werden!
 
Frage: Präsentation-Wann muss e. Präsentationsprüfung angemeldet werden ?
Antwort: Mit der Abiturprüfung (i.d.R. Anfang Februar). Thema wird am letzten Tag der schriftlichen Prüfungen vom Lehrer ausgegeben. Dann 4 Schul-Wochen Arbeitszeit (i.d.R. plus die Osterferien zusätzlich; d.h. so werden dann daraus insgesamt ca. 6 Wochen !!).
 
 
Frage: SPA- Besonderheiten bei Belegung von 3 Fremdsprachen (eine davon SPANISCH, neu) in Stufe E
Antwort:

Wer in Stufe E  3 FSP (2 aus Sek I und dann noch Spanisch neu dazu) belegt hatte, und in Stufe Q1/Q2 als Belegverpflichtung für die 2 .FSP (oder 2. Naturwissenschaft, Inf) neben der fortgeführten FSP aus der Sek. I Spanisch weiterführt, muss wissen:

da nach OAVO diese 2. FSP (oder 2. NAT,Inf) mit 2 Hj. eingebracht werden muss, muss bei einer "in Stufe E neu begonnenen FSP wenigstens einer der beiden Kurse aus Q3 oder Q4 eingebracht werden". Spanisch wird aber dann bis Ende Q4 fortgeführt !

OAVO:"...eine in der Einführungsphase neu begonnene FSP muss in der gesamten Qualifikationsphase weitergeführt werden, ...."

 
Frage: Sport als 4. oder 5. Abiturprüfungsfach?

Antwort: (Anm.: An der RGS gibt es ab SJ 2013/14 Sport auch als LK !)

....da Sport an der RGS als LK angeboten wird, gibt es keine Möglichkeit mehr, Sport als 4. oder 5. APF zu wählen!

     
 
 
 
Frage: Wann erfahre ich meine Abinoten der mdl. Prüfungen ?
Antwort: Die Noten Deiner mdl. Prüfung erfährst Du am Abend des jeweiligen Prüfungstages !! (i.d.R. ca. 20 min. nach der letzten Prüfung des Tages -in der Aula durch den Prüfungsvorsitzenden- !!)
 
Frage: Was ist bei Fehlen in der SII zu beachten ?
Antwort:

Wenn Du z.B. bei einer Klausur fehlst, ist spätestens am 3. Tag eine ärztliche (!!!) Bescheinigung vorzulegen. Der Kurslehrer entscheidet dann, ob Du die Klausur nachschreiben darfst, oder nicht. Einen Anspruch, die Klausur nachzuschreiben, hast Du nicht !!

Eine abzulegende Fahrprüfung ist kein (!!) Grund, eine Klausur zu versäumen; der Klausurplan hängt lange genug vorher aus....; möglicherweise kann mit dem Kurslehrer über eine Verlegung der Klausur verhandelt werden; ein Recht auf Verlegung besteht nicht. Im Ernstfall resultieren daraus 0 (Null) Punkte für diese versäumte Klausur !! Im übrigen könnte eine Fahrprüfung auch ein paar Wochen später abgelegt werden.....

 
Frage: Was ist, wenn ich im ABI in einem LK 0 Punkte geschrieben habe??

Antwort: Dann wird vom Prüfungsausschuss eine mdl. Zusatzprüfung angeordnet. Muss min. 1 Pkt sein (Berechnung=(2xschr+1x mdl.)x4/3(neu !! OAVO) ergibt die Endpunktzahl in dieser Prüfung !

Daran denken, dass mindestens 100 Punkte in der gesamten Abiturprüfung (in 5 Fächern ) erreicht werden müssen !! Grundsätzliche Berechnung im Abitur= 4x Prüfungsnote ergibt Gesamtpunktzahl in diesem Fach!

 
 
 
 
Frage: Welche Bemerkungen können ins Abizeugnis übernommen werden?
Antwort: Nur solche, die noch nicht in einem Zeugnis der Schule standen; bes. unbezahlte, ehrenamtliche soziale Tätigkeiten. Über die Aufnahme von Bemerkungen ins Zeugnis entscheidet der Püfungsausschuss. Es sind rechtzeitig (!!!) Belege beim Studienleiter (Hernn Jügler) vorzulegen !! Es ergeht keine gesonderte Mitteilung mehr an den Schüler/in, ob eine Bemerkung ins Zeugnis aufgenommen wurde, oder nicht. Überraschung.....!
 
Frage: Wieviele GKs dürfen bei der Meldung/Zulassung zum Abi unter 5 Punkten sein?
Antwort: Von den 24 einzubringenden Kursen dürfen 6 Kurse unter 5 Punkten sein. Bedenke, dass auch noch mit einer Minderleistungs-Gk-Note Q4 eine nachträgliche "Nichtzulassung" zur weiteren Abiturprüfung ausgesprochen werden kann, obwohl Du den schriftlichen Prüfungsteil schon hinter Dir hast......!!
 
Frage: Wieviele LKs dürfen bei der Meldung/Zulassung zum Abi unter 5 Punkten sein?
Antwort: 3 der 8 LKs (Q1 bis Q4) dürfen unter 5 Punkten sein. Bedenke, dass auch noch mit einer Minerleistungs-LK-Note Q4 eine nachträgliche "Nichtzulassung" zur weiteren Abiturprüfung ausgesprochen werden kann, obwohl Du den schriftlichen Prüfungsteil schon hinter Dir hast......!!
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. Juli 2014 um 09:21 Uhr