Start Archiv - Rund um die Schule Ausschreibung zur Wahl der Schulkonferenz für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15
Ausschreibung zur Wahl der Schulkonferenz für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Klaus Hilger   
Freitag, den 13. September 2013 um 06:30 Uhr

schulkonf 

Wahlausschreiben zur Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15

An der Rheingauschule sind für die Amtszeit von zwei Jahren die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

 

 

 

Zusammensetzung der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz besteht an der Rheingauschule, einem Gymnasium, aus mindestens 13 Mitgliedern. Neben dem Vorsitzenden (Schulleiter) stehen den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte 6 Sitze, denen der Schülerinnen und Schüler 3 Sitze und denen der Eltern ebenfalls 3 Sitze zu. Für jede Vertreterin und jeden Vertreter ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. Es kann auch bis zur maximalen Höchstzahl von 25 Mitgliedern gewählt werden, falls die entsprechenden Vertretungsgremien der Lehrer- Schüler- und Elternbank dieses beschließen.

Wahlrecht

In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien i.S. des § 100 HSchG jedes Elternteil (Personensorgeberechtigte) sowie diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist. Das Einverständnis ist der Schule schriftlich mitzuteilen. Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, die vom Schulleiter ausgestellt wird und in der Wahlversammlung der Wahlleitung vorzulegen ist.

Durchführung der Wahl

Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von dem Schülerrat aus der Schülerschaft, den Mitgliedern des Schulelternbeirats aus der Elternschaft und der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte aus ihrer Mitte per geheimer Wahl gewählt. Die Schülerinnen und Schüler der Schülerbank in der Schulkonferenz müssen die 8. Jahrgangsstufe erreicht haben. Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächsthohen Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.

        08.10.2013

25.09.2013

?

19.30 Uhr

15.20 Uhr

 

Wahl der Elternvertreter zur Schulkonferenz

Wahl der Lehrervertreter zur Schulkonferenz

Wahl der Schülervertreter zur Schulkonferenz

Sollte jedoch ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schülerrats oder Schulelternbeirates beantragen, die Wahl der jeweiligen Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchzuführen, sind innerhalb von zehn Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) dem/der Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen. Die Wahlvorschlagsliste muss Bewerberinnen und Bewerber mindestens i.H. der der jeweiligen Personengruppe zustehenden Sitze enthalten und von mindestens zwei Wahlberechtigten der Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Die Listenwahl erfolgt in einem Wahlgang. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt. Die Bekanntgabe des Wahltermins für die Schulkonferenz der Rheingauschule erfolgt durch Aushang und Verteilung dieses Schreibens.

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens: 12.09.2013

 

Drollinger, Schulleiter