Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz 2017-2019 Drucken
Geschrieben von: Rheingauschule   

Wahlausschreiben zur Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19:

Gebaeude LogoAn der Rheingauschule sind für die Amtszeit von zwei Jahren die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

Zusammensetzung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht an der Rheingauschule, einem Gymnasium, aus mindestens 13 Mitgliedern. Neben dem Vorsitzenden (Schulleiter) stehen den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte 6 Sitze, denen der Schülerinnen und Schüler 3 Sitze und denen der Eltern ebenfalls 3 Sitze zu. Für jede Vertreterin und jeden Vertreter ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. Es kann auch bis zur maximalen Höchstzahl von 25 Mitgliedern gewählt werden, falls die entsprechenden Vertretungsgremien der Lehrer- Schüler-und Eltembank dieses beschließen.

Wahlrecht
In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien i.S. des § 100 HSchG jedes Elternteil (Personensorgeberechtigte) sowie diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist. Das Einverständnis ist der Schule schriftlich mitzuteilen. Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, die vom Schulleiter ausgestellt wird und in der Wahlversammlung der Wahlleitung vorzulegen ist.

Durchführung der Wahl
Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von dem Schülerrat aus der Schülerschaft, den Mitgliedern des Schulelternbeirats aus der Elternschaft und der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte aus ihrer Mitte per geheimer Wahl gewählt. Die Schülerinnen und Schüler der Schülerbank in der Schulkonferenz müssen die 8. Jahrgangsstufe erreicht haben. Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächsthohen Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.

Wahl der Elternvertreter
25.10.2017

Sollte jedoch ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schülerrats oder Schulelternbeirates beantragen, die Wahl der jeweiligen Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchzuführen, sind innerhalb von zehn Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) dem/der Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen. Die Wahlvorschlagsliste muss Bewerberinnen und Bewerber mindestens i.H. der der jeweiligen Personengruppe zustehenden Sitze enthalten und von mindestens zwei Wahlberechtigten der Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Die Listenwahl erfolgt in einem Wahlgang. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt. Die Bekanntgabe des Wahltermins für die Schulkonferenz der Rheingauschule erfolgt durch Aushang und Verteilung dieses Schreibens.

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens: 2. Oktober 2017

Fischer, Schulleiter     Schönleber, Vorsitzende Schuleltembeirat

pdf-iconWahlausschreiben zur Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. Oktober 2018 um 14:21 Uhr