Radelprämie im Schuljahr 2019/20 / Verzicht auf das Schülerticket Drucken
Geschrieben von: Rheingauschule   

Auch im Schuljahr 2019/20 können Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf ein Schülerticket Hessen haben, jedoch den Schulweg alternativ zu öffentlichen Verkehrsmitteln zum Beispiel mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegen, eine Radelprämie beantragen. Die Schüler erhalten stattdessen die Hälfte der Kosten eines Schülertickets Hessen als Prämie (Erstattung im Schuljahr 2019/20: 182,50 €) ausgezahlt. Anträge gibt es im Sekretariat. Bis zwei Wochen nach Schuljahresbeginn muss der Antrag vorliegen.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 24. Mai 2019 um 08:33 Uhr